Beseitigung von Schnee und Eis: Umfang der Pflichten
News vom 08.01.2024
Grundsätzlich ist bei Schnee- und Eisglätte der Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht zum Räumen und Streuen verpflichtet. Hierbei stellen sich Fragen hinsichtlich des räumlichen und zeitlichen Umfangs sowie der Übertragbarkeit der Verpflichtung auf den Mieter.
Auch die Gemeinde kann durch Satzung Vorgaben machen.
Ausführliche Informationen und Hinweise auf die maßgebliche Rechtsprechung finden Sie auf unserem Blog:
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